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Mittwoch, den 24. Februar 2010 |
 In NRW drohen CC-Kontrollen bei Schweinehaltern Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen müssen sich auf unerwarteten Besuch einstellen. In der Zeit vom 15. bis zum 19. März 2010 sollen Cross-Compliance-Prüfungen in einigen westfälischen Kreisen erfolgen. Im Rahmen der CC-Kontrollen werden EU-Vertreter prüfen, ob die Vorgaben der europäischen Schweinehaltungs-Richtlinie in deutschen Betrieben korrekt umgesetzt werden. Nach Informationen der ISN stehen unter anderem die Wasserversorgung und das Beschäftigungsmaterial im Fokus der Überprüfung. Gleichzeitig soll geschaut werden, ob die Richtlinien in Bezug auf das Kupieren der Schwänze und das Zähneschleifen korrekt eingehalten werden. Landwirte sollten beachten, dass das generelle kupieren der Schwänze nicht erlaubt ist! Es darf nur dann routinemäßig durchgeführt werden, wenn alle anderen Maßnahmen wie zum Beispiel die Futteroptimierung, das Angebot von Beschäftigungsmaterial usw. keinen Erfolg gebracht haben. Welcher Betrieb überprüft wird, entscheiden die Prüfer erst 1,5 Stunden vor dem Besuch. Es kann also jeden Schweinehalter treffen! Wichtig ist daher, dass Landwirte die CC-Vorgaben einhalten. Bei Beanstandungen könnten Rückzahlungen der Betriebsprämien drohen. Zudem droht dem Land eine so genannte Anlastung in Höhe von 30 Mio. €.
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