Nach der Stellungnahme der Verbände hat sich das Bundeskabinett auf einen Entwurf zum Tierschutzgesetz verständigt. Die gute Nachricht: Die Ermächtigung für Behörden, mehr Platz für kupierte Schweine fordern zu können, wurde gestrichen. Negativ ist hingegen eine Verschärfung beim Kupierverzicht. So sollen kupierte Schweine nur gehalten werden dürfen, wenn der Tierhalter Aufzeichnungen über Schwanz- und Ohrverletzungen anlegt sowie alle vier Monate eine Risikoanalyse durchführt. Neu ist: Wenn der Landwirt belegen kann, dass mehr als 5% der Schweine Schwanzverletzungen haben, darf er kupieren. Vorher lag die Grenze bei 2%. Ebenso soll eine Reduktionsstrategie Pflicht werden.
Auch die Änderungen am sogenannten Qualzuchtparagraphen sind nicht zufriedenstellend. Die Liste der Symptome wie Lahmheiten, verringerte Lebenserwartung etc. ist zu unspezifisch. Sie öffnet Tür und Tor für behördliche Willkür. Negativ ist zudem, dass das Ministerium an der verpflichtenden Kennzeichnung der Falltiere festhält. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Beim Zeitplan macht das BMEL Druck. Die erste Lesung zur Novelle des Tierschutzgesetzes im Bundestag könnte noch vor der Sommerpause erfolgen. Der Bundesrat könnte die Novelle dann bereits im Herbst beschließen. Dies ist unnötig. Denn die EU arbeitet bereits an einer eigenen Tierschutznovelle. -BRS-