Die Bundesregierung will die Herkunftskennzeichnung auch auf unverpacktes Fleisch in Bedientheken ausweiten. Bisher ist die Kennzeichnung nur für verpacktes Fleisch vorgeschrieben. Die neue Vorgabe soll ab 2024 für Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel gelten. Für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Kennzeichnungspflicht.
Konkret muss also auch bei Thekenfleisch künftig das Aufzuchtland sowie das Schlachtland des Tieres angegeben werden. Wurde das Tier nur in einem EU-Staat oder Drittstaat geboren, aufgezogen und geschlachtet, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden.
Mit der neuen Verordnung will Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) Fakten schaffen. Denn die EU-Kommission hat entgegen ihrer Ankündigung noch keinen Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt.