Anfang Juli wurde in der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz durchgewunken. Viel mehr blieb der Länderkammer auch nicht übrig, denn ihre Einflussnahme war durch die Deklaration des Entwurfes als Einspruchsgesetz stark eingeschränkt. Das Gesetz soll im Zeitraum vom Herbst 2023 bis Beginn 2024 verkündet werden.
In den Länderressorts war der Ärger über diesen Schachzug zur Aushebelung der Länderkompetenz groß. Zumal der Bund im Vorfeld die vielen Bedenken der Länder zu dieser Gesetzesinitiative weitgehend ignorierte. Und so ist man sich mit Berlin nur in der Hinsicht einig, dass die Einführung der Haltungskennzeichnung lediglich ein erster Schritt sein kann. So fordern die Landesministerien unter anderem die Ausweitung der Kennzeichnung auf den Außer-Haus-Verzehr, die Ferkelproduktion und auf verarbeitete Fleischprodukte. -BRS-