Das Land Berlin hat 2019 erklärt, dass man rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung für verfassungswidrig hält und eine sogenannte Normenkontrollklage einreicht. Der Antrag beim Bundesverfassungsgericht richtete sich gegen mehrere Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dazu zählen das Platzangebot, der Bodenbelag, die Fütterung ohne Raufutter, die Grenzwerte für die Stalltemperatur und für Schadgase sowie die Möglichkeiten für ein artgerechtes Verhalten.
Angestoßen hatte die Normenkontrollklage der damalige Berliner Verbraucherschutzsenator Dr. Dirk Behrendt vom Bündnis 90/Die Grünen. Er war fest davon überzeugt, dass die Verhältnisse in den Schweineställen inakzeptabel seien.
Der Deutsche Tierschutzbund berichtete nun, dass der heute von der CDU und SPD ge-führte Senat in Berlin den Antrag zurückziehen will. Auf SUS-Nachfrage erklärte der Senat Ende März, dass man hierzu noch keine Entscheidung getroffen habe.