Vermarkter und Schlachtunternehmen bieten zunehmend feste Lieferverträge an. Was ist davon zu halten?
Heinrich Niggemeyer, SUS
Mitten im Schweinestau dehnen die Schlachtunternehmen den Anteil ihrer Vertragsschweine aus. Die großen Vier der Branche liegen mittlerweile bei Anteilen von bis zu 80%.
Die Gründe liegen auf der Hand. Die Marktteilnehmer gehen davon aus, dass die Schweine in den kommenden Monaten und Jahren knapp werden. Der Wettbewerb um die Zukunftsbetriebe hat begonnen.
Zudem will der Handel zunehmend Ware aus Tierwohlprogrammen. Dadurch wird der Schlacht- und Verarbeitungsprozess für die Schlachtunternehmen teurer und unflexibler. Um besser planen zu können, wollen sie sich die Anzahl der Tiere aus besonderen Haltungen zusichern lassen.
Auch wechselt die Initiative Tierwohl (ITW) ab dem 1. Juli 2021 im Bereich der Mast von dem bisherigen Fonds- in ein Marktmodell. Das heißt, dass die Mäster ihren Tierwohlbonus nicht mehr wie bisher von der Trägergesellschaft der ITW bekommen. Vielmehr müssen sie sich aktiv um die Vermarktung der Tierwohlschweine kümmern, um den Kostenausgleich über ihren Vermarkter bzw. Schlachter zu erhalten.
Teilnehmende Schlachtbetriebe haben sich dazu verpflichtet, mindestens das Tierwohl-Entgelt von aktuell 5,28 € je Schwein zu bezahlen. Verständlich, dass der eine oder andere Mäster sich dies per Vertrag absichern lassen möchte. Lesen Sie zu diesem Thema vier persönliche Statements.