Bei Hygienelücken drohen Zahlungskürzungen, betont Dr. Birgit Kaeppel, Tierseuchenkasse NRW.
Wann zahlt die TSK eine Entschädigung?
Grundlage für die Leistung ist die Tötungsanordnung der Veterinärbehörde. Das heißt, nur gekeulte Betriebe haben einen Anspruch auf Entschädigung. Zur Absicherung weiterer Risiken, wie Vermarktungsrestriktionen in Sperrgebieten, kann zusätzlich eine Ertragsschadenversicherung ratsam sein.
Was wird entschädigt?
Die Entschädigungsleistung beinhaltet den Wert der getöteten Tiere sowie die Kosten für die Tötung und die Tierkörperbeseitigung. Den Tierwert ermitteln der Amtstierarzt und zwei Sachverständige auf der Basis aktueller Marktpreise.
Gibt es weitere Zuschüsse?
Ja, im Seuchenfall werden auch die Kosten für die Reinigung und Desinfektion des Stalles im Rahmen einer Beihilfe übernommen. Ferner gibt es Beihilfen zu den Kosten der Blutprobenentnahme und den Untersuchungskosten zur Früherkennung der ASP, KSP und der Aujeszkyschen Krankheit. Außerdem wird eine tierärztliche Beratung zur Biosicherheit finanziell unterstützt.
Wann drohen Abzüge?
Das Veterinäramt prüft im Seuchenfall, ob der Betrieb die rechtlichen Vorgaben, u. a. zur Biosicherheit, eingehalten hat. Bei schuldhaften Verstößen kann die Entschädigung gekürzt oder sogar komplett versagt werden.
Warum sind Schweine aktuell TSK-beitragsfrei?
Die Tierseuchenkasse NRW verfügt über ausreichende Rücklagen, deren Höhe über ein Gutachten festgelegt wurde. Ist die notwendige Rücklagenhöhe erreicht, darf die TSK keine weiteren Reserven anlegen.
Und wenn die Rücklagen ausgehen?
Grundsätzlich werden die Entschädigungen zu je 50 % von der Tierseuchenkasse und aus Landesmitteln finanziert. Sollten die Rücklagen knapp werden, müssen neue Beiträge eingezogen werden.
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