Unser Autor: Klemens Schulz, BRS
Ferkelerzeuger und Schweinemäster analysieren regelmäßig ihre Produktionsverfahren und Betriebszweige. Geschaut wird dabei unter anderem, wie sich z. B. die biologischen Leistungen entwickelt haben oder wie das vergangene Wirtschaftsjahr finanziell gelaufen ist. Die Auswertungen sind für die Zukunftsplanung der Betriebe wichtig. Insbesondere dann, wenn Ersatzinvestitionen geplant sind oder Neuanschaffungen anstehen.
Fazit
Experten haben die kalkulatorischen Fixkosten berechnet.
Diese sollen die wirtschaftliche Situation besser abbilden als die Fixkosten.
In den letzten drei Jahren sind die Kosten deutlich gestiegen.
Kostentreiber sind immer höhere Auflagen und steigende Baukosten.
Abnehmer müssen bereit sein, Mehrkosten über Boni auszugleichen.
Bei den Auswertungen schauen die Betriebsleiter vor allem auf die Kosten, die einem Produktionsverfahren – Ferkelerzeugung oder Mast – unmittelbar und direkt zugeordnet werden können. Das sind die sogenannten variablen Verfahrens- oder Betriebszweigkosten. Aus dem Erlös, der durch den Verkauf der Ferkel oder Mastschweine entsteht, abzüglich der Verfahrens- oder Betriebszweigkosten, ergibt sich als Teilergebnis die „Direktkostenfreie Leistung“.
Leider wird diese oft falsch interpretiert und als 100 %iger Beitrag zum Betriebsgewinn gesehen. Das ist falsch! Der Gewinn ergibt sich erst nach Abzug von fixen Kosten für die Arbeitserledigung, die Gebäudenutzung und weiteren Gemeinkosten, wie zum Beispiel den Kapitaleinsatz.
Kalkulatorische Fixkosten
Durch die Bezeichnung „Fixkosten“ entsteht leicht der Eindruck, dass sich diese in Abhängigkeit vom Produktionsumfang nicht oder nur marginal verändern. Aber sie haben in Bezug auf den zeitlichen Geltungsbereich immer eine Dynamik. Jüngste Beispiele sind steigende Bau- und Kapitalmarktkosten.
Die Beratungsorganisationen im Bundesverband Rind und Schwein (BRS) haben vor diesem Hintergrund mit Unterstützung von Betriebswirtschaftlern im Jahr 2020 sogenannte „kalkulatorische Fixkosten“ auf Basis allgemeingültiger Richtwerte geschätzt. Und zwar separat für Ost-, Süd und Nordwestdeutschland.
Das Ziel ist, die wirtschaftliche Situation genauer abzubilden. Zu berücksichtigen ist dabei: Die Werte sind kein Maßstab zum Vergleich der wirtschaftlichen Ergebnisse auf Betriebsebene!
Inzwischen haben die Experten aus der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft und den Beratungsorganisationen die Werte erstmals an die aktuelle Preis- und Kostensituation angepasst. Neben steigenden Energiekosten und neuen Tarifen für die Arbeitserledigung flossen vor allem die stark gestiegenen Baukosten in die Betrachtung ein. Diese ergeben sich u. a. aufgrund erhöhter Haltungsanforderungen, aber auch gestiegener Beschaffungskosten. Die Anpassungen basieren auf Daten öffentlich zugänglicher Quellen wie den aktuellen Tarifverträgen und den KTBL-Planungsdaten. In der Übersicht auf Seite 16 sind die kalkulatorischen Fixkosten (Bezugsjahr 2023) den Werten aus 2020 gegenübergestellt.
Für die Sauenhaltung wurden beim Bezugsjahr 2023 zwei Varianten zur Ermittlung der kalkulatorischen Fixkosten gerechnet. Bis 2020 sind die Vorgaben der TierSchNutztV unterstellt, die vor Inkrafttreten der 7. Verordnung am 9.2.2021 galten. Ab dem Jahr 2021 gelten die Haltungsanforderungen nach dem Inkrafttreten der 7. Verordnung.
Für die Mast wurden ab dem Jahr 2023 ebenfalls zwei Varianten auf Basis der Tierhaltungskennzeichnung gerechnet. Haltungsform „Stall“: Während der Mast gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen. Haltungsform „Stall + Platz“: Das Flächenangebot je Platz ist um 12,5 % erhöht. Neben Beschäftigungsmaterial steht Raufutter zur Verfügung, die Buchten sind strukturiert.
Kosten galoppieren davon
Bei der Betrachtung der Zahlen zeigt sich, dass die Festkosten in den letzten drei Jahren im Mittel aller Betriebe deutlich angestiegen sind.
Beispiel Ferkelerzeugung: Wie in der Übersicht zu sehen ist, lagen die kalkulatorischen Arbeitserledigungskosten in der Region Nordwest im Jahr 2023 bei rund 370 €. Unterstellt sind hier die Haltungsanforderungen für Sauen vor Inkrafttreten der siebten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Februar 2021. Die Kosten steigen auf knapp 400 €, wenn die in der Verordnung vorgeschriebenen Umbauten im Deck- und Abferkelstall berücksichtigt werden.
Deutlich wird auch, dass die kalkulatorischen Arbeitserledigungskosten im Süden höher liegen als in anderen Regionen. Das hängt u. a. mit der guten Lage am süddeutschen Arbeitsmarkt und den kleineren Bestandsgrößen zusammen.
Beispiel Mast: Die kalkulatorischen Gebäudekosten im Nordwesten sind letztes Jahr gegenüber dem Vergleichsjahr 2020 von knapp 40 € auf gut 56 € angestiegen, wenn nach Haltungsform „Stall“, also konventionell, produziert wird. Fast 64 € sind es, wenn in der Stufe „Stall + Platz“ gewirtschaftet wird.
Mehr Arbeit, höhere Auflagen
Bleibt die Frage, warum wir sowohl in der Sauenhaltung als auch in der Schweinemast vor allem in den letzten Jahren mit deutlich steigenden Kosten zu kämpfen haben. Hier die Antworten:
- Der Anstieg der Arbeitskosten in der Veredlung resultiert zum einen aus höheren Richtwerten für die Arbeit. Die Mehrarbeit entsteht v. a. aufgrund gestiegener Haltungsanforderungen. Die Frühkastration der Ferkel unter Betäubung, das Management der Sauen mit kürzeren Fixierungszeiträumen, der Einsatz von Stroh, Heu oder anderen Beschäftigungsmaterialien sowie die intensiveren Tierkontrollen erhöhen den jährlichen Arbeitsaufwand um über eine Stunde je Sau bzw. 0,1 Stunden pro Mastplatz.
- Zum anderen treiben höhere Löhne die Kosten in die Höhe. Das tarifliche Lohnniveau steigt – oft auch in Verbindung mit einer höheren Eingruppierung der Mitarbeiter. Hinzu kommt der wachsende Konkurrenzkampf um Mitarbeiter.
- Innerhalb von nur drei Jahren sind die Gebäudekosten sprunghaft gestiegen. Das hat zwei Gründe: Erstens hat sich der bauliche Aufwand je Tierplatz infolge der veränderten Tierwohlvorgaben deutlich erhöht. Zweitens tragen die gestiegenen Baupreise wesentlich zu einer Erhöhung der Baukostenrichtwerte bei. Das ist auch der Grund, warum auch viele Versicherungskonzerne ihre Beiträge anpassen.
- Auch andere Festkostenpositionen steigen sukzessive: Verbunden mit dem höheren Investitionsaufwand wächst der Kapitalbedarf. Gleichzeitig verändern sich die Konditionen am Kapitalmarkt, was zu höheren Zinsbelastungen führt.
- Betriebe, die neu investieren müssen, um die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllen zu können, müssen mit ganz anderen Gemeinkosten planen als noch vor zwei oder drei Jahren. Noch teurer wird es für diejenigen, die in die Haltungsstufen 3, 4 oder 5 wechseln wollen.
Ohne Boni geht es nicht mehr
Die aktuellen Entwicklungen auf der Kostenseite zeigen ganz deutlich, dass Veredelungsbetriebe auf der Kostenseite massiv unter Druck geraten sind.
Wer auch in Zukunft Geld verdienen will, braucht neben sehr guten biologischen Leistungen und entsprechenden Markterlösen für seine Ferkel und Schlachtschweine zuverlässige Geschäftspartner. Diese müssen bereit sein, einen Teil der Kostensteigerungen langfristig über Bonuszahlungen abzudecken. Gleichzeitig bleibt die Gesellschaft gefordert, den Transformationsprozess in der Nutztierhaltung finanziell zu begleiten.
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Standpunkt
Es braucht einen finanziellen Ausgleich!
Mehrkosten können die Bauern nicht tragen.
Alles wird teurer. Das merken nicht nur die Verbraucher an der Supermarktkasse. Auch Ferkelerzeuger und Mäster spüren das. Egal ob Heizenergie, Futter, Beton oder Tierbedarfsartikel, jeder Lieferant gibt seine Kosten weiter. Nur so bleibt man erfolgreicher Geschäftsmann.
Was für den vor- und nachgelagerten Bereich gilt, muss endlich auch für Landwirte gelten. Auch sie müssen ihre Mehrkosten, die oft nicht selbst verschuldet sind, sondern durch steigende Haltungsanforderungen, mehr Bürokratie, Kontrollwahnsinn usw. verursacht werden, vergütet bekommen!
Und wenn der Bauer für seine Produkte schon keine Rechnung schreiben darf – was in anderen Branchen üblich und richtig ist – müssen Geschäftspartner wenigstens ehrlich anerkennen, dass die Kosten der Landwirte massiv gestiegen sind.
Es führt kein Weg mehr daran vorbei, die Mehrbelastungen auszugleichen. Der Veredler hat keine Kompensationsmöglichkeiten mehr, denn die Optimierungsstellschrauben sind in vielen Bereichen bis zum Anschlag ausgereizt.