SUS 4/2024

Haltungsauflagen: Europameister Deutschland

Deutsche Schweinehalter müssen in vielen Bereichen mehr und höhere Auflagen erfüllen als viele ihrer EU-Kollegen. SUS hat sich einen Überblick verschafft.

Unsere Autorin: Esther Wurm, BRS-Bonn

Die Zahl der rechtlichen Vorgaben und Auflagen für Schweinehalter steigt von Jahr zu Jahr. Das gilt nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch auf nationaler. Jüngstes Beispiel sind die angekündigten Verschärfungen beim Thema Kupier­verbot. Die Bundesregierung plant im Rahmen der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes eine deutliche Ausweitung der Dokumentationspflichten (s. Interview auf Seite 16). Ähnlich verhält es sich bei der Haltung von Sauen im Abfer­kelstall. Auch hier drohen schärfere Vorgaben. So fordert die Länderarbeitsgemeinschaft Tierschutz das ungehinderte Umdrehen der Sauen in der Bucht.

Fazit
Die EU gibt die Rahmenbedingungen für die Schweinehaltung vor.
Die Mitgliedsländer dürfen die ­Vorgaben verschärfen.
Deutschland macht davon bei der Kastration, dem Schwanzkupieren und dem Platzanspruch Gebrauch.
Deutschland hat die strengsten ­Haltungsregeln im Deckzentrum.
In Dänemark und den Niederlanden ist der Vollspalten verboten.
Die Kontrolldichte ist in Deutschland am höchsten. In Spanien besteht kein Kontrollsystem.

Sind deutsche Ferkelerzeuger und Mäster härter von der Auflagenflut betroffen als Kollegen in der Europäischen Union?

Spanien: Mehr Platz erst 2025

Die Europäische Union macht in der EU-Richtlinie 2008/120 klare Vorgaben zum Platzangebot für Mastschweine. Jedem Schwein müssen demnach mindestens 0,65 m² Fläche zur Verfügung stehen. Davon können die Mitglieds­länder je­­doch nach oben abweichen. Deutschland, Spanien und die Niederlande machen davon Gebrauch.

Spitzenreiter in puncto Platzangebot ab 50 kg Lebendgewicht sind die Niederlande. Bei unseren Nachbarn sind seit dem Jahr 2013 0,80 m² pro Tier Pflicht, wie Übersicht 1 zeigt. In Deutschland sind seit 2006 je Tier 0,75 m² vorgeschrieben. Die spanischen Veredler müssen erst ab dem Jahr 2025 höhere Platzvor­gaben von 0,74 m² je Schwein einhalten.

Anders sieht die Situation in Polen, Dänemark und Frankreich aus. In diesen drei Ländern gilt weiterhin der gesetz­liche Mindeststandard von 0,65 m² pro Schwein. Derzeit sind auch keine Verschärfungen vorgesehen.

Boden: Bis zu 40 % Festfläche

Auch in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit bestehen Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. So ist die Haltung von Mastschweinen auf Vollspaltenböden in Deutschland, Polen, Frankreich und Spanien erlaubt. Dänische Veredler müssen im Maststall mindestens ein Drittel des Bodens planbefestigt ausführen (siehe Übersicht 2). In den Niederlanden sind es sogar 40 %. Auch die Aufzuchtferkel müssen hier auf mindestens zur Hälfte planbefestigten Böden gehalten werden. In anderen Nachbarländern sind Vollspaltenböden für Aufzuchtferkel weiterhin erlaubt.

In Österreich läuft die Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche erst Ende 2039 aus. Bestehende Systeme dürfen bis dahin weiter betrieben werden. Danach muss ein Drittel der Bucht planbefestigt sein. Planbefestigt heißt: maximal...