Bundeskabinett stimmt Tierschutzgesetz zu

Die Novelle des Tierschutzgesetzes sorgt für Unruhe in der Agrarwirtschaft.

Vergangene Woche hatte es zeitweise so ausgesehen, als ob die Novelle zum Bundestierschutzgesetz in die Warteschleife geht: Die Vorlage war plötzlich von der Tagesordnung des Bundeskabinetts verschwunden und damit kam auch der Zeitplan ins Wackeln. Am Freitag dann die nächste Überraschung: Das Bundeskabinett befasste sich doch noch mit der Novelle und winkte den Entwurf durch. Damit geht das parlamentarische Verfahren in die nächste Runde. Der Bundesrat kann sich dadurch noch vor der Sommerpause mit dem Gesetz befassen; direkt nach der Sommerpause dürften die notwendigen Beratungen in den Gremien des Bundestages starten.

Was bei Vertretern der Ampelfraktionen im Bundestags gut ankam, freut in der Agrarwirtschaft kaum jemanden. Schon in der vergangenen Woche hatten Bauern- und Raiffeisenverband den Gesetzentwurf scharf kritisiert. Sie befürchten Wettbewerbsnachteile und wieder einmal mehr Bürokratie für die heimische Landwirtschaft. Das sieht das Agrar- und Ernährungsforum Nord- West (AEF) genauso. Dessen Vorstandsvorsitzender hat kein Verständnis für die Tierschutzpläne der Ampel. Nach seiner Einschätzung besteht nicht nur die Gefahr, dass mit den darin enthaltenen Entwürfen der Weg ausländischer Importware in den deutschen Markt nochmals erleichtert wird. Er rechnet ebenfalls damit, dass die Bundesregierung mit diesem nationalen Alleingang wissentlich einen Wettbewerbsverlust der deutschen Landwirtschaft in Kauf nimmt. „Damit widerspricht die Bundesregierung einmal mehr ihren Ankündigungen, Landwirte in puncto Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und bei Bürokratie und Kostenauflagen zu entlasten“, so Guericke.

Die Schweinehalter schauen bei der Novelle vor allem auf die Neuregelungen zum Schwanzkupieren und zur Kennzeichnung von Falltieren. Die gute Nachricht: Die Ermäch­tigung für Behörden, mehr Platz für kupierte Schweine fordern zu können, wurde gestrichen. Negativ ist hingegen eine Verschärfung beim Kupierverzicht. So sollen kupierte Schweine nur gehalten werden dürfen, wenn der Tierhalter Aufzeichnungen über Schwanz- und Ohrverletzungen anlegt sowie alle vier Monate eine Risikoanalyse durchführt. Neu ist: Wenn der Landwirt belegen kann, dass mehr als 5 % der Schweine Schwanzverletzungen haben, darf er kupieren. Vorher lag die Grenze bei 2 %. Ebenso soll eine Reduktionsstrategie Pflicht werden.

Auch die Änderungen am sogenannten Qualzuchtparagraphen sind nicht zufriedenstellend. Die Liste der Symptome wie Lahmheiten, verringerte Lebenserwartung etc. ist zu unspezifisch. Sie öffnet Tür und Tor für behördliche Willkür. Negativ ist zudem, dass das Ministerium an der verpflichtenden Kennzeichnung der ­Falltiere festhält. Der Aufwand steht in ­keinem Verhältnis zum Nutzen, erklärte der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) in einer Stellungnahme.