SH: Futtermittelunternehmen sollen für Kontrollen zahlen

Nach Niedersachsen hat jetzt auch Schleswig-Holstein Gebühren für amtliche Futtermittelkontrollen eingeführt. Eine entsprechende Landesverordnung ist Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Der Kieler Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck begründete die Entscheidung mit dem Ziel, das hohe Niveau der Futtermittelsicherheit in Schleswig-Holstein aufrecht zu erhalten. Nachdem das Land mit der Aufstockung des Kontrollpersonals und der Erhöhung der Kontrolldichte in Vorleistung getreten sei, sei jetzt die Wirtschaft am Zuge. Die Kontrollen verursachten „nicht unerhebliche Kosten“. Bislang hätten die Unternehmen nur für anlassbezogene Kontrollen Gebühren zahlen müssen, also insbesondere für Kontrollen auf einen konkreten Verdacht hin. Nunmehr sei dies auch für reguläre Kontrollen der Fall. Landwirtschaftliche Betriebe seien in der Regel von der Gebührenpflicht ausgenommen.Der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) hält die Gebühren für amtliche Futtermittelkontrollen für kontraproduktiv und will rechtliche Schritte dagegen einleiten. „Die Einführung von Kontrollgebühren für die amtliche Überwachung der vielfältigen und effektiven Eigenkontrollen stört das notwendige Vertrauen und die Zusammenarbeit“, warnte DVT-Geschäftsführer Peter Radewahn. Außerdem führe es letztlich zu einer Erhöhung der Produktionskosten in der Tierhaltung in Schleswig-Holstein, weil diese Kontrollgebühren über die Futterpreise weitergegeben werden müssten.Der DVT betonte, die staatliche Überwachung der intensiven Eigenkontrollen sei Bestandteil der staatlichen Daseinsfürsorge, die nicht aus Kontrollgebühren zu finanzieren sei. Darüber werde bereits in Niedersachsen seit Längerem vor den Gerichten gestritten. Nun müsse dieser Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung bedauerlicherweise auch in Schleswig-Holstein beschritten werden, so Radewahn. AgE